Ein 54-jähriger Mann war dort mit seinem Krankenfahrstuhl auf der Bundesstraße 1 unterwegs. Doch dieser als Kleinstwagen zugelassene Rollstuhl war kein normaler – er war „frisiert“.
Anstatt den erlaubten 25 km/h, war er mit mehr als der doppelten Geschwindigkeit unterwegs.
Die Polizeibeamten, konnten mit ihrem Lasergerät bei dem Rollstuhlfahrer eine Geschwindigkeit von 52 km/h messen.
Im späteren Verhör gab der 54 Jährige dann zu, seinen Krankenfahrstuhl vor vier Wochen durch Ausbau von Distanzringen aus dem Getriebe getunt zu haben, so die Polizei.
Sonntag, 25. Mai 2008
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