Ein Mann hat in Deutschland mit einem Döner nach einer Kellnerin geworfen. Sie wollte Schmerzensgeld. Das Gericht lehnte die Klage ab: Der türkische Snack hat nicht in ihr Persönlichkeitsrecht eingegriffen.

Der Richter wies mit seinem rechtskräftigen Urteil die Zivilklage einer Restaurantmitarbeiterin ab, die von einem Gast mindestens 250 Euro Schmerzensgeld haben wollte. Die beiden waren sich in die Haare geraten, weil dem Mann der Döner nicht schmeckte.
"Blöde Kuh" mit Essen attackiert
Als der Mann sein Geld nicht zurückbekam, habe er den Döner mit voller Wucht nach ihr geworfen und sie "blöde Kuh" genannt, klagte die Frau vor Gericht. Sie habe nur ausweichen können, weil sie so schnell reagiert habe. Der Käufer brachte dagegen vor, er habe den Döner nur hinter die Theke geworfen. "Blöde Kuh" habe er die Frau auch nicht genannt. Das Gericht lehnte die Klage mangels Beweisen ab. Selbst wenn der Mann mit dem Döner nach ihr geworfen habe, sei sie dadurch nicht in der vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht umfassten menschlichen Würde und Ehre verletzt.
Quelle: Hier Klicken
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen