Samstag, 24. Mai 2008

Wurf mit Döner verletzt nicht menschliche Würde

Ein Mann hat in Deutschland mit einem Döner nach einer Kellnerin geworfen. Sie wollte Schmerzensgeld. Das Gericht lehnte die Klage ab: Der türkische Snack hat nicht in ihr Persönlichkeitsrecht eingegriffen.

Ein angebissener Döner als Wurfgeschoss hat das Amtsgericht in München beschäftigt. Ein Wurf mit dem Snack auf einen anderen Menschen stelle keine schwerwiegende Verletzung der menschlichen Würde und Ehre dar, befand das Gericht in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung.

Der Richter wies mit seinem rechtskräftigen Urteil die Zivilklage einer Restaurantmitarbeiterin ab, die von einem Gast mindestens 250 Euro Schmerzensgeld haben wollte. Die beiden waren sich in die Haare geraten, weil dem Mann der Döner nicht schmeckte.

"Blöde Kuh" mit Essen attackiert

Als der Mann sein Geld nicht zurückbekam, habe er den Döner mit voller Wucht nach ihr geworfen und sie "blöde Kuh" genannt, klagte die Frau vor Gericht. Sie habe nur ausweichen können, weil sie so schnell reagiert habe. Der Käufer brachte dagegen vor, er habe den Döner nur hinter die Theke geworfen. "Blöde Kuh" habe er die Frau auch nicht genannt. Das Gericht lehnte die Klage mangels Beweisen ab. Selbst wenn der Mann mit dem Döner nach ihr geworfen habe, sei sie dadurch nicht in der vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht umfassten menschlichen Würde und Ehre verletzt.

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